Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen, Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift
Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung ihrer Anschrift der Schulleitung mitteilen.
Die zuständige personalverwaltende Stelle muss die aktuelle Wohnanschrift kennen. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung der jeweiligen Schulleitung mitteilen. Diese meldet die Änderung an die Regierung – bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt – bzw. bei Beruflichen Oberschulen an die zuständige MB-Dienststelle.
Die Änderung der Wohnanschrift ist im Formblatt unter "Formulare" zu erfassen und bei der Schulleitung einzureichen.
baldmöglichst
Staatliches Schulamt im Landkreis Schwandorf
AdresseStaatliches Schulamt im Landkreis Schwandorf
Eichenstraße 1
92442 Wackersdorf
+49 9431 471-226+49 9431 471-226
+49 9431 471-220+49 9431 471-220
Regierung der Oberpfalz
AdresseRegierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
+49 941 5680-0+49 941 5680-0
+49 941 5680-1199+49 941 5680-1199
Schulen in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)