Berufsorientierungsmaßnahmen an Mittelschulen, Beantragung einer Förderung
Schüler an Mittelschulen werden ab der 7. Jahrgangsstufe im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung mit Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) intensiv auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorbereitet werden. Diese Maßnahmen werden gefördert.
Zum Ende ihrer Schulzeit müssen Jugendliche eine bedeutsame Orientierungs- und Entscheidungsleistung erbringen. In unserem dynamischen Bildungs- und Beschäftigungssystem entstehen fast täglich neue Ausbildungsgänge, Studienangebote und Berufsfelder. Der Zuwachs an Entscheidungsmöglichkeiten einerseits stellt deswegen auch erhöhte Anforderungen an die Orientierungs- und Entscheidungskompetenz junger Menschen andererseits. Aus diesem Grund bedürfen Schülerinnen und Schüler heute einer intensiveren Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf als noch vor wenigen Jahren.
Im Rahmen der erweiterten vertieften Berufsorientierung an Mittelschulen durchgeführte Maßnahme können auf Antrag gefördert werden.
Der Antrag auf Förderung ist über das Schulamt bei der Regierung einzureichen.
- § 48 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)
Staatliches Schulamt im Landkreis Schwandorf
AdresseStaatliches Schulamt im Landkreis Schwandorf
Eichenstraße 1
92442 Wackersdorf
+49 9431 471-226+49 9431 471-226
+49 9431 471-220+49 9431 471-220
Regierung der Oberpfalz
AdresseRegierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
+49 941 5680-0+49 941 5680-0
+49 941 5680-1199+49 941 5680-1199
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)