Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS), Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung
Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.
Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).
baldmöglichst
keine
Staatliches Schulamt im Landkreis Schwandorf
AdresseStaatliches Schulamt im Landkreis Schwandorf
Eichenstraße 1
92442 Wackersdorf
+49 9431 471-226+49 9431 471-226
+49 9431 471-220+49 9431 471-220
Regierung der Oberpfalz
AdresseRegierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
+49 941 5680-0+49 941 5680-0
+49 941 5680-1199+49 941 5680-1199
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)