Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Nittenau

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Nittenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dienstleistungen

Ausbildungsbetriebe, Beantragung einer Förderung für die Ausbildung von Jugendlichen

Fit for Work – Chance Ausbildung

Bayerische Ausbildungsbetriebe können für die Ausbildung von jungen Menschen, deren Chancen auf dem Ausbildungsstellenmarkt verringert sind, eine ESF+ Förderung beantragen.

Zweck

Zweck der Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ ist es, die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle für alle jungen Menschen zu erhöhen. Damit soll für junge Menschen, die auf Grund der Situation auf dem Ausbildungsmarkt, der persönlichen Lebenslage, wegen Bildungs- und Qualifizierungsdefiziten oder geringeren sozialen und persönlichen Kompetenzen (benachteiligte junge Menschen) Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, der Eintritt ins Erwerbsleben gefördert und ein erfolgreicher Ausbildungsabschluss unterstützt werden. Auch Teilzeitausbildungen können gefördert werden.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung sind betriebliche Ausbildungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung mit jungen Menschen für längstens 22 Monate (Bewilligungszeitraum).

Zuwendungsempfänger

Die Förderung „Fit for Work – Chance Ausbildung“ aus dem Europäischen Sozialfonds Plus wendet sich unmittelbar an die Ausbildungsbetriebe. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Sitz oder im Handelsregister eingetragener Niederlassung in Bayern,

  • die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (duale) Berufsausbildung
  • in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abschließen.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig ist die vom Betrieb geschuldete Ausbildungsvergütung.

Art und Höhe

Der Ausbildungsbetrieb kann für Ausbildungsverhältnisse, die frühestens am 01.08.2022 begonnen haben, einen Zuschuss in Höhe von monatlich 260 EUR erhalten, längstens bis zur Dauer von 22 Monaten. Die weiteren Fördervoraussetzungen sind in den Förderhinweisen geregelt.

Zur förderfähigen Zielgruppe zählen junge Menschen, die das 25. Lebensjahr am Tag des Beginns der Berufsausbildung noch nicht vollendet haben und deutsche Staatsangehörige oder EU-Staatsangehörige sind oder sich am Tag des Beginns der Berufsausbildung mit gesichertem Aufenthaltsstatus (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) in Bayern aufhalten. Geflüchtete, über deren Asylantrag noch nicht entschieden ist (Gestattete), oder junge Menschen, die sich als Geduldete in Deutschland aufhalten, zählen nicht zur förderfähigen Zielgruppe.

Förderfähig sind:

a) Ausbildungsverhältnisse mit jungen Menschen, die im Kalenderjahr ihres Schulaustritts (Schulentlassjahr) eine berufliche Ausbildung beginnen,

  • wenn die jungen Menschen trotz erfolgreichem Abschluss der allgemeinbildenden Schule den Ausbildungsvertrag frühestens ab dem 1. August und spätestens am 31. Dezember des Schulentlassjahres abschließen konnten, außer sie haben einen mittleren Schulabschluss (z. B. Realschulabschluss) oder einen höheren Schulabschluss erworben, oder
  • wenn die jungen Menschen als Schülerin oder Schüler einer Praxisklasse oder Berufsorientierungsklasse einer bayerischen Mittelschule die Schule verlassen haben, unabhängig davon, wann der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde, oder
  • wenn die jungen Menschen die allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule ohne Abschluss verlassen haben, unabhängig davon, wann der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.

b) Ausbildungsverhältnisse mit sog. Altbewerbern, d. h. jungen Menschen, die bereits im Kalenderjahr vor Beginn der Ausbildung oder früher eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule verlassen haben, außer sie haben einen mittleren Schulabschluss (z. B. Realschulabschluss) oder einen höheren Schulabschluss erworben.

Zur Gruppe der Altbewerber zählen beispielsweise:

  • junge Menschen, die eine berufliche Ausbildung vorzeitig ohne Abschluss beendet haben und erneut einen Ausbildungsvertrag abschließen;
  • junge Menschen, die den Ausbildungsbetrieb wechseln (z. B. wegen Insolvenz des Ausbildungsbetriebs).

c) Ausbildungsverhältnisse mit jungen Menschen, die eine Berufsintegrationsklasse (BIK, BIK/V), eine Deutschklasse an Berufsschulen (DK-BS), ein Berufsintegrationsjahr (BIJ), ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA) besuchen oder besucht haben.

d) Ausbildungsverhältnisse mit jungen Menschen, die eine berufliche Ausbildung in einem Teilzeitausbildungsverhältnis nach den Vorschriften des BBiG oder der HwO machen, außer das Ausbildungsverhältnis wird in Teilzeit durchführt, weil zeitgleich mit der betrieblichen Ausbildung ein Studium absolviert oder eine Bildungseinrichtung besucht wird, die zu einem höherwertigen Bildungsabschluss führt.

e) Ausbildungsverhältnisse mit jungen Menschen, die für die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung auf das Instrument der „Assistierten Ausbildung“ (AsA) nach den Vorschriften des SGB III in der jeweils geltenden Fassung angewiesen sind, wenn diese AsA-Leistung spätestens neun Monate nach Beginn der Ausbildung zwischen dem Maßnahmeträger und dem daran teilnehmenden Jugendlichen vereinbart wurde.

 

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

  • die/ der Auszubildende bereits eine Berufsausbildung nach den Vorschriften des BBiG oder der HwO abgeschlossen hat, die eine in der Regel mindestens zweijährige Ausbildungszeit voraussetzt, oder sie/ er bereits einen vergleichbaren landes- oder bundesrechtlich geregelten Berufsabschluss erworben hat;
  • die/ der Auszubildende gleichzeitig Teilnehmende/r eines aus Mitteln des ESF+ oder aus anderen öffentlichen Mitteln geförderten Projektes ist, dessen Kofinanzierung auf der Ausbildungsvergütung beruht;
  • zur Gewinnung oder Erhaltung desselben Ausbildungsvertrags weitere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln gewährt werden.

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) berät die antragstellenden Unternehmen vor und während des Förderverfahrens. Das ZBFS (Bewilligungsbehörde) entscheidet über den Antrag und bewilligt bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der zugewiesenen Mittel die Zuwendung durch Zuwendungsbescheid.

Der Projektantrag ist ausschließlich elektronisch über die Datenbank ESF Bavaria 2021 zu stellen.

Melden Sie sich direkt auf der Startseite von ESF Bavaria 2021 mit Ihrem Nutzernamen und Passwort an.

Sofern Ihr Betrieb noch nicht für ESF Bavaria 2021 registriert ist, können Sie dies jederzeit auf der Website des ESF Bavaria 2021 unter „1. Sie sind neu hier“ und „Registrierung Fit for Work“ nachholen. Nach der Registrierung werden Ihnen automatisch Nutzername und Passwort per E-Mail zugesandt.

Der Förderantrag muss bis spätestens drei Monate nach Beginn der Berufsausbildung über die Datenbank ESF Bavaria 2021 gestellt werden.

Bei Jugendlichen, die mit AsA unterstützt werden, muss der Förderantrag spätestens drei Monate nach Vereinbarung der AsA-Leistung gestellt werden.

Beim Vorliegen aller notwendigen Unterlagen ist mit einem Erlass des Bewilligungsbescheides innerhalb von ca. 8 bis 12 Wochen zu rechnen. Die Zuwendung wird – unabhängig vom Zeitpunkt der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids – erst am Ende des Bewilligungszeitraums (in der Regel 22 Monate nach Ausbildungsbeginn) nach Vorlage eines Verwendungsnachweises in einer Summe ausgezahlt.

Ein Betrieb darf nur einmal auf der Website des ESF Bavaria 2021 registriert werden! Sollten mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu ESF Bavaria 2021 erhalten, z. B. wenn mehrere Anträge von unterschiedlichen Abteilungen/Niederlassungen gestellt werden sollen, dann legen Sie bitte weitere Nutzerkonten an. Die Nutzerin oder der Nutzer, die oder der sich erstmals registriert hat, ist der sogenannte Superuser. Dieser hat das Recht, weitere Nutzerkonten anzulegen. In ESF Bavaria 2021 finden Sie hierzu den Menüpunkt unter Administration/Projektträgerbenutzer.

  • Es sind folgende Unterlagen elektronisch in gescannter Form einzureichen:

    Berufsausbildungsvertrag mit Eintragungsvermerk der Kammer

    • Letztes Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule oder der Wirtschaftsschule (kann ein Zeugnis nicht vorgelegt werden, so kann in begründeten Fällen die Vorlage durch Glaubhaftmachung ersetzt werden)
    • Einwilligungserklärung des oder der Auszubildenden und ggf. eines gesetzlichen Vertreters (Vorlage zum Download in ESF Bavaria 2021)
    • Nachweis der Zeichnungsbefugnis des Antragsstellenden für den Betrieb
    • Bei einer Antragstellung für Jugendliche, die mit Assistierter Ausbildung (AsA) gefördert werden: Erklärung des Bildungsträgers / Maßnahmeträgers, wann mit der oder dem Auszubildenden die AsA-Maßnahme vereinbart wurde (Vorlage zum Download in ESF Bavaria 2021)
    • Bei Auszubildenden aus Drittstaaten: Nachweis des gesicherten Aufenthaltsstatus zum Beginn der Ausbildung, z. B. Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis

     

  • Förderhinweise „Fit for Work – Chance Ausbildung“

Zentrum Bayern Familie und Soziales

AdresseZentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
+49 921 605-03+49 921 605-03
+49 921 605-3903+49 921 605-3903

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)