Kindesmisshandlung, Opferberatung und Anzeigenerstattung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
- Personalausweis oder Reisepass
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Polizeipräsidium Oberpfalz
AdressePolizeipräsidium Oberpfalz
Bajuwarenstraße 2c
93053 Regensburg
+49 941 506-0+49 941 506-0
+49 941 506-1429+49 941 506-1429
Polizeiinspektion Burglengenfeld
AdressePolizeiinspektion Burglengenfeld
Christoph-Willibald-Gluck-Straße 14
93133 Burglengenfeld
+49 9471 7015-0+49 9471 7015-0
+49 9471 7015-40+49 9471 7015-40
Polizeistation Nittenau
AdressePolizeistation Nittenau
Brucker Straße 18
93149 Nittenau
+49 9436 903893-0+49 9436 903893-0
+49 9436 903893-40+49 9436 903893-40
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)