Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Nittenau

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Nittenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dienstleistungen

Pflegefachberufe, Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei ausländischem Berufsabschluss

Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter der geschützten Berufsbezeichnung "Pflegefachmann/-frau", "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in" oder "Altenpfleger/-in" ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis brauchen Sie, wenn Sie eine Tätigkeit unter der geschützten Berufsbezeichnung Pflegefachmann/- frau in der Bundesrepublik Deutschland ausüben wollen.

Erlaubnispflichtig ist das Führen der Berufsbezeichnung, nicht aber grundsätzlich die Berufstätigkeit. Durch den Schutz der Berufsbezeichnung erfährt auch die Ausübung des jeweiligen Berufs mittelbar einen gewissen Schutz, da für eine qualifizierte gesundheitsfachberufliche Tätigkeit in der Regel examinierte Kräfte eingesetzt werden. Für einzelne Gesundheitsfachberufe ist neben der Berufsbezeichnung auch die Tätigkeit als solche geschützt: Im Bereich der Pflegefachkräfte sind bestimmte Tätigkeiten den Inhaberinnen und Inhabern der Erlaubnis vorbehalten (sog. vorbehaltene Tätigkeiten).Gleiches gilt entsprechend für das Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ in oder Altenpfleger/ in.

Wichtigste Voraussetzungen sind, dass Sie die Berufs- oder Hochschulausbildung vollständig abgeschlossen (Nachweis) und die Abschlussprüfung bestanden haben.

    Für die Erteilung der Berufserlaubnis ist in Bayern das Landesamt für Pflege (LfP) zentral zuständig. Sie müssen die Erteilung der Berufserlaubnis zusammem mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesamt für Pflege (LfP) beantragen.

    Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen können Sie den untenstehenden Antragsformularen entnehmen; weiterführende Informationen erhalten Sie beim LfP oder bei Beratungsstellen (siehe unter "Weiterführende Links").

    keine

    Die Kosten bewegen sich je nach Aufwand im Einzelfall in einem Rahmen von 40 bis 500 EUR.

    Anerkennungsinteressierte, die nur über geringe finanzielle Eigenmittel verfügen, können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit für etwaige Anpassungsmaßnahmen finanzielle Förderungen zu erhalten. Informationen zur Beantragung des Anerkennungszuschusses finden Sie unter "Weiterführende Links"

    Für die Ankennung als Pflegefachhelfer (nicht Fachkraft) ist die Regierung von Oberfranken ausschließlich zuständig.  

    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
      • Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
      • auf gesonderte Anforderung der Anerkennungsstelle:
        • Sprachzertifikat Niveau GER B2
        • Führungszeugnis
        • ärztliches Zeugnis

      Weiterführende Informationen finden Sie in den Merkblättern auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Pflege (siehe unter "Weiterführende Links").

    • Pflegeberufegesetz (PflBG)
    • Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)

    Bayerisches Landesamt für Pflege

    AdresseBayerisches Landesamt für Pflege
    Mildred-Scheel-Straße 4
    92224 Amberg
    +49 9621 9669-0+49 9621 9669-0
    +49 9621 9669-1111+49 9621 9669-1111

    Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)