Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Nittenau

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Nittenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dienstleistungen

Linienbedarfsverkehr, Beantragung einer Genehmigung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen im Linienbedarfsverkehr unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Linienbedarfsverkehr ist eine Form des Linienverkehrs und dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuzuordnen. Beim Linienbedarfsverkehr werden Fahrgäste auf vorherige Bestellung ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten befördert. Die Beförderung erfolgt innerhalb eines festgelegten Gebietes und festgelegter Bedienzeiten. Beförderungsaufträge verschiedener Fahrgäste werden gebündelt ausgeführt. Bekannte Formen des Linienbedarfsverkehrs sind einige Formen von Rufbusverkehren oder Anrufsammeltaxiverkehren.

Das Unternehmen hat die Beförderungsentgelte und – bedingungen anzuwenden, die vom zuständigen kommunalen Aufgabenträger im Rahmen eines Nahverkehrsplans, eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags oder einer Vorabbekanntmachung festgelegt wurden.

Linienbedarfsverkehr unterliegt der Beförderungs-, Betriebs- und Tarifpflicht.

Weitere Auskünfte zum Linienbedarfsverkehr erteilt die örtlich zuständige Bezirksregierung.

Die Genehmigungsvoraussetzungen sind in § 13 des Personenbeförderungsgesetzes und der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr geregelt.

Der Unternehmer hat nachzuweisen, dass

  1. die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet ist (Vorlage von Bilanzen, Vermögensübersichten etc.),
  2. er, die für die Führung des Geschäfts bestellte Person und der Verkehrsleiter zuverlässig sind (polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister etc.),
  3. die fachliche Qualifikation gegeben ist (Fachkundebescheinigung der IHK),
  4. er und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

Außerdem müssen die objektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sein (u. a. öffentliche Verkehrsinteressen, Voraussetzungen der Nahverkehrsplanung).

  • Bei der Beantragung einer Genehmigung für den Linienbedarfsverkehr sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

     

    • eine Übersichtskarte, in der das beantragte Gebiet, die beantragten (virtuellen) Haltestellen und alle in dem Gebiet bereits vorhandenen Verkehre eingezeichnet sind
    • Beförderungsbedingungen und -entgelte (Fahrpreistafel)
    • Bedienzeiten
    • Angaben über die Anzahl, die Art und das Fassungsvermögen der zu verwendenden Fahrzeuge
    • Eigenkapitalbescheinigung
    • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
    • Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
    • Bescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
    • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung
    • Nachweis der fachlichen Eignung der für die Führung der Geschäfte bestellten Person/ Verkehrsleiter/in (auch vom Betriebsführer)
    • Nur bei Unternehmen, die in das Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind: Beglaubigte Abschrift der Eintragungen (die Unterlagen sollen nicht älter als drei Monate sein)
    • Gesellschaftsvertrag
    • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - bei der Meldebehörde beantragen - (auch vom Betriebsführer)
    • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (auch vom Betriebsführer)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister - bei der Meldebehörde beantragen - (auch vom Betriebsführer)
    • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / des Verkehrsleiters
    • Nachweis eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (soweit vorhanden)

    Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

  • § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
  • § 15 Zuständigkeitsverordnung (ZustV)

Regierung der Oberpfalz

AdresseRegierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
+49 941 5680-0+49 941 5680-0
+49 941 5680-1199+49 941 5680-1199

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)