Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Nittenau

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Nittenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Nittenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Nittenau
Dienstleistungen

Leistung

Wenn Sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis weiterversichern.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung beantragen, damit Sie Arbeitslosengeld erhalten können, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt arbeitslos werden sollten. Versicherungsberechtigt sind Sie, wenn Sie

  • selbstständig im Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich tätig sind, oder
  • außerhalb der EU, des EWR oder außerhalb der Schweiz im Ausland beschäftigt sind und zwar mindestens 15 Stunden lang pro Woche, oder
  • ein mehr als 3 Jahre altes Kind in Elternzeit erziehen, oder
  • sich beruflich weiterbilden und dadurch
    • beruflich aufsteigen können oder
    • einen beruflichen Abschluss vermittelt bekommen oder
    • eine andere berufliche Tätigkeit ausüben können.

Der monatliche Beitrag liegt im Jahr 2023 bei

  • 88,27 EUR (West) und 85,54 EUR (Ost) für Selbstständige
    • Im ersten Jahr Ihrer selbstständigen Tätigkeit und im darauffolgenden Kalenderjahr zahlen Sie nur die Hälfte des Beitrags.
  • 88,27 EUR für Auslandsbeschäftigte
  • 44,14 EUR (West) und 42,77 EUR (Ost) für Personen in Elternzeit und für Personen bei beruflicher Weiterbildung.

Sie zahlen den monatlichen Beitrag der Versicherung allein und direkt an die Bundesagentur für Arbeit.

Wenn Sie im Ausland beschäftigt sind, darf keine Entsendung vorliegen. Sie dürfen also nicht im Auftrag Ihres deutschen Arbeitgebers vorübergehend in einem ausländischen Unternehmen tätig sein. Ansonsten würden Sie weiterhin den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegen, eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung wäre nicht möglich.

Sofern Sie neben der Tätigkeit eine Beschäftigung im europäischen Ausland ausüben, gilt das dortige Sozialversicherungsrecht. Eine Antragspflichtversicherung nach deutschem Recht ist dann nicht möglich.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit oder Auslandsbeschäftigung beenden und die Antragspflichtversicherung in Anspruch nehmen, müssen Sie sich nachweislich darum bemühen, so schnell wie möglich wieder Arbeit zu finden.

  • Sie waren innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Auslandsbeschäftigung beziehungsweise dem Beginn der Elternzeit/der beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in der Sozialversicherung pflichtversichert, zum Beispiel als Arbeitnehmer/in oder als Auszubildende/r oder
  • Sie hatten unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit/Auslandsbeschäftigung beziehungsweise dem Beginn der Elternzeit/der beruflichen Weiterbildung einen Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III), zum Beispiel Arbeitslosengeld, nicht aber Bürgergeld und
  • Sie sind weder versicherungspflichtig noch versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung.
  • Das Versicherungspflichtverhältnis ist ausgeschlossen, wenn Sie als Selbstständige/r bereits versicherungspflichtig waren, Ihre selbständige Tätigkeit zweimal unterbrochen und in den Unterbrechungszeiträumen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend gemacht haben.

Das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung beantragen Sie schriftlich bei der Agentur für Arbeit:

  • Laden Sie das Formular von der Internetseite der Agentur für Arbeit online herunter und drucken Sie es aus oder lassen Sie sich das Formular vor Ort in der Arbeitsagentur aushändigen.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Agentur für Arbeit ein. Geben Sie die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen möglichst persönlich ab.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich per Post mitgeteilt. Ihr Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen erfüllt sind, gegebenenfalls auch rückwirkend.

Alternativ können Sie den Antrag auch online stellen.

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Rufen Sie dann über das Menü die eServices auf, klicken Sie auf "Alle Services anzeigen" und dann auf " Freiwillige Antragspflichtversicherung".
  • Hier stehen Ihnen barrierefreie und digital ausfüllbare Dokumente sowie der Upload für den Antrag und weiterer Nachweise zur Verfügung.
  • Laden Sie das für Ihre Tätigkeit passende Antragsformular herunter und füllen Sie dieses elektronisch aus.
  • Bereiten Sie die nötigen Nachweise vor. Stellen Sie hierbei sicher, dass die notwendigen Nachweise in digitaler Form vorliegen. Sie können die Dokumente zum Beispiel mit Ihrem Smartphone oder einer Digitalkamera abfotografieren und als Bilddatei hochladen.
  • Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an.
    • Falls Sie kein Benutzerkonto haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Falls Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr wissen, folgen Sie den Schritten auf der Seite Benutzername vergessen oder Passwort vergessen.
    • Alternativ können Sie per Post eine Zugangskennung für das Online-Portal erhalten.
  • Von Ihrem Benutzerkonto aus können Sie den Antrag auf das Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung sowie alle Nachweise hochladen und an die Agentur für Arbeit übermitteln.
  • Fehlende Unterlagen und Veränderungen können ebenfalls online nachgereicht beziehungsweise mitgeteilt werden.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen mit Bescheid mitgeteilt. Diesen Bescheid finden Sie in Ihrem Profil im Bereich "Bescheidablage" – vorausgesetzt, Sie haben der OnlineZustellung zugestimmt.
  • Ihr Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen erfüllt sind, gegebenenfalls auch rückwirkend.

Es fallen keine Kosten an.

Im Durchschnitt 3 Wochen (0 bis 3 Wochen)

  • Erforderliche Unterlage/n

    Allgemein:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Ersatzdokument beziehungsweise Kopien der Dokumente
    • Bescheinigung, dass Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Auslandsbeschäftigung beziehungsweise dem Beginn der Elternzeit/der beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in der Sozialversicherung pflichtversichert waren (beispielsweise Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers)

    Speziell:

    • Bei selbstständiger Tätigkeit:
      • Gewerbeanmeldung oder
      • eindeutige, glaubhafte Erklärung zu Ihrer freiberuflichen Tätigkeit, inklusive geeigneter Nachweise
    • Bei Auslandsbeschäftigung: Arbeitsvertrag
    • Bei Elternzeit: "Zusatzblatt Zeiten der Kindererziehung" und Bescheid über Elterngeld oder Betreuungsgeld
    • Bei beruflicher Weiterbildung: Nachweis der Weiterbildungseinrichtung

  • § 28a Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Agentur für Arbeit Schwandorf

AdresseAgentur für Arbeit Schwandorf
Wackersdorfer Straße 4
92421 Schwandorf
+49 9431 200-0+49 9431 200-0
+49 9431 200-299+49 9431 200-299

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)