Leistung
Kommunen, Projektträger, Verbände, Wohnungsunternehmen sowie weitere Interessierte können sich über ambulant betreute Wohngemeinschaften, Tagespflegen oder innovative Wohn- und Pflegeformen informieren und individuell beraten lassen.
Die Koordinationsstelle Pflege und Wohnen bietet im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ein umfassendes Informations-, Beratungs- und Serviceangebot rund um das Thema Pflege und Wohnen.
Zielsetzung der landesweiten Koordinationsstelle Pflege und Wohnen ist es, dass möglichst viele pflegebedürftige ältere Menschen durch den Aufbau geeigneter Angebotsstrukturen möglichst lange unter Aufrechterhaltung hoher Lebensqualität in ihrer häuslichen Umgebung wohnen bleiben können, oder dass durch alternative und innovative Wohnprojekte ein neues Zuhause geschaffen wird. Mit einem gelungenen Mix aus professioneller Pflege, Förderung ehrenamtlicher Strukturen und gelungenem Technikeinsatz sollen im sozialen Nahraum alle in Verbindung stehenden Akteure über aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse informiert und individuell beraten werden.
Themenschwerpunkte sind:
- ambulant betreute Wohngemeinschaften
- Tagespflegen
- Innovative Wohn- und Pflegeformen
- Pflegekonferenzen
Neben der Beratung der Akteure rund um ambulant betreute Wohngemeinschaften werden mit der Koordinationsstelle Pflege und Wohnen weitere Akteure und Initiatoren z. B. von Tagespflegeeinrichtungen sowie von innovativen Wohn- und Betreuungsformen angesprochen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Wohlfahrtsverbände, ambulante Dienste, Beratungsstellen, aber auch Unternehmen der freien Wirtschaft, die Wohnungen und Wohnumfeld gestalten und nicht zuletzt um Privatpersonen.
Mit dem Angebot einer aufsuchenden Beratung bietet die Koordinationsstelle als weiteren Schwerpunkt Kommunen Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung von kleinteiligen und wohnortnahen Lösungen der Pflege in ganz Bayern an. Sie informiert zusätzlich über mögliche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und unterstützt bei Bedarf bei der Antragstellung.
Auch zu Fragen hinsichtlich der Einrichtung von Pflegekonferenzen nach § 8a Abs. 3 SGB XI können sich interessierte Kommunen an die Koordinationsstelle Pflege und Wohnen wenden.