Leistung
Sämtliche Behörden für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützen zusammen mit anderen auf demselben Gebiet tätigen öffentlichen und privaten Stellen die Bevölkerung bei der Erhaltung und Förderung der Gesundheit sowie die Schaffung und Erhaltung gesunder Lebensbedingungen.
Die Gesundheitsbehörden sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit klären im Interesse der öffentlichen Gesundheit über die Möglichkeiten der Gesundheitsförderung, Prävention und die Schaffung und Erhaltung gesunder Lebensbedingungen auf. Sie regen geeignete gesundheitsfördernde, präventive, umwelt- und sozialmedizinische Maßnahmen an.
Die Präventionsmanagerinnen und Präventionsmanager an den Regierungen koordinieren Aktivitäten, regen Kooperationen an, begleiten Projekte und stärken Netzwerke vor Ort.
Darüber hinaus begleiten die Präventionsmanagerinnen und Präventionsmanager an den Regierungen die unteren Gesundheitsbehörden fachaufsichtlich im Rahmen der gesundheitlichen Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).
Die für den Vollzug von § 10 ProstSchG nach § 64a Satz 2 der Zuständigkeitsverordnung zuständigen Gesundheitsbehörden der Landkreise und Städte sind unter Prostituiertenschutzgesetz | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de), "Übersicht über gesundheitliche Beratungsstellen, Anmeldestellen und Erlaubnisstellen" verzeichnet.
Weitere Informationen zu Leistungsdetails, Verfahrensablauf, Kosten etc. finden Sie unter "Weiterführende Links"
Darüber hinaus sind sie fachaufsichtlich im Rahmen der gesundheitlichen Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz tätig.
In der Oberpfalz bieten die Gesundheitsämter der Landkreise und Städte Amberg (Link zur gesundheitlichen Beratung im Kreis Amberg-Sulzbach), Neumarkt (Link zur gesundheitlichen Beratung Beratung im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz) und Regensburg (Link zur gesundheitlichen Beratung im Landkreis Regensburg) diese Form der Beratung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter an.
Weitergehende Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz finden Sie hier: BMFSFJ - Prostituiertenschutzgesetz und hier: STMAS - Prostituiertenschutzgesetz
Rechtsgrundlage: Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG)
§ 10 Gesundheitliche Beratung
- Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG)
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
- § 10 Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)