Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Nittenau

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Nittenau
Dienstleistungen

Leistung

Eltern können für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr Familiengeld beantragen.

Mit dem Bayerischen Familiengeld wurden das ehemalige Bayerische Betreuungsgeld und das Bayerische Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt.

Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung gezahlt. Eltern von Kleinkindern sollen dadurch eine spürbare Wertschätzung für ihre Erziehungsleistung erfahren und zugleich größere ökonomische Gestaltungsfreiräume erhalten, um für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes zu sorgen.

Das Familiengeld beträgt bis zu 250 Euro monatlich für das erste und zweite Kind und bis zu 300 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Es wird in der Regel vom 13. bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes ausgezahlt.

Der Zahlungstermin richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes und erfolgt regelmäßig innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats.

Eltern von ein- und zweijährigen Kindern erhalten die Leistung, wenn sie

  • ihre Hauptwohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben,
  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und
  • und dieses Kind selbst erziehen.

Wenn Sie in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen haben, müssen Sie keinen Antrag auf Familiengeld stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.

Beziehen Sie dagegen kein Elterngeld in Bayern, müssen Sie einen Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) stellen. Den Antrag können Sie entweder schriftlich unter Verwendung der bereitgestellten Formulare oder online stellen(siehe unter „Formulare“ und „Online-Verfahren“).

Der Antrag kann frühestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Leistungsbeginn gestellt werden. Zu früh gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Der Antrag muss dann nochmal gestellt werden. 

Bei verspäteter Einreichung der Anträge wird das Familiengeld maximal 3 Monate rückwirkend vom Datum der Antragstellung bezahlt.

keine

ca. 4 – 6 Wochen

Änderungen von persönlichen Daten müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen (siehe unter „Formulare“).

  • Bayerisches Familiengeldgesetz (BayFamGG)

Zentrum Bayern Familie und Soziales

AdresseZentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
+49 921 605-03+49 921 605-03
+49 921 605-3903+49 921 605-3903

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)