Leistung
Der Freistaat Bayern fördert Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) als freiwilliges qualifiziertes gemeinsames Angebot von Schulen und Sportvereinen zur Ergänzung des Pflichtsportunterrichts.
Zweck
Mit der Förderung soll der Betrieb von Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) als freiwilliges qualifiziertes gemeinsames Angebot von Schulen und Sportvereinen zur Ergänzung des Pflichtsportunterrichts unterstützt und damit für die Schülerinnen und Schüler ein Anreiz zur Ausübung verschiedener Sportarten geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen befördert werden.
Mit dem Förderprogramm, das auch unter dem Namen "Sport nach 1" geführt wird, haben sich das Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband 1991 auf den Weg gemacht, durch die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen Schülerinnen und Schülern am Nachmittag ein den Sportunterricht ergänzendes qualifiziertes sportliches Angebot zu unterbreiten. Dazu schließen Sportvereine einen Vertrag mit einer an einer Kooperation interessierten Schule über die Durchführung einer SAG ab. Die SAG sollte aus mindestens 10 Schülern bestehen. Sie wird von qualifizierten Übungsleitern der Sportvereine bzw. von Lehrkräften geleitet.
Gegenstand
Gegenstand der Förderung sind die Kosten des Betriebs einer Sportarbeitsgemeinschaft.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind Sportvereine.
Art und Höhe
Die Förderung besteht in der Gewährung einer Pauschale an den Sportverein zu den Kosten des Betriebs der SAG. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Zahl der in ganz Bayern eingerichteten SAG. Zum Schuljahr 2019/2020 hat der Freistaat das Bayerische Kooperationsmodell „Sport-nach-1 in Schule und Verein“ gestärkt und die SAG-Pauschale als ein besonderes Zeichen der Wertschätzung für das in den Sportvereinen geleistete ehrenamtliche Engagement erhöht. Die SAG-Pauschale betrug in den zurückliegenden Schuljahren 94,25 € bei 35-38 Schuljahresstunden (1 Std (à 45 Minuten) /Schulwoche) und 188,50 € bei 70-76 Schuljahresstunden (2 Std (à 90 Minuten) /Schulwoche).
Bis zum 31. Oktober eines Jahres muss ein Vertrag zwischen dem Sportverein und der teilnehmenden Schule über die Einrichtung einer SAG vorgelegt und ein Antrag auf Auszahlung der SAG-Pauschale gestellt werden (Ausschlussfrist!).
Nach Abschluss des SAG-Vertrages zwischen Verein und Schule kann die SAG-Pauschale ausschließlich im Online-Verfahren bei der Landesstelle für den Schulsport beantragt werden.
Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober für das jeweilige Schuljahr gestellt sein (Ausschlussfrist!).
Sportarbeitsgemeinschaften sind Schulveranstaltungen. Damit sind die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden versichert. Eine Mitgliedschaft im Sportverein ist nicht erforderlich.
Im Rahmen des Förderprogramms werden derzeit 81 Sportarten angeboten. Weitere Sportarten können über den jeweiligen Sportfachverband des Bayerischen Landessportverbandes beantragt werden, sofern eine angemessene Anzahl an Kooperationen in dieser Sportart zu erwarten sind.
- Vertrag zwischen Schule und Verein für jede neue Sportarbeitsgemeinschaft
- Folgevertrag für jede weitergeführte Sportarbeitsgemeinschaft
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)