Leistung
Der Studiengang Staatliche Sozialverwaltung mit dem Abschluss "Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH)" zeichnet sich durch die effiziente Verbindung von theoretischer Ausbildung (Hochschulstudium) und praktischer Ausbildung in der gesetzlichen Rentenversicherung aus.
Das Studium wird an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung, in Wasserburg am Inn angeboten. Die praktische Ausbildung erfolgt an den für die jeweiligen Regionen Bayerns zuständigen Zentren Bayern Familie und Soziales.
In ihrer späteren Tätigkeit bearbeiten und entscheiden Sie über Anträge auf Elterngeld, Erziehungsgeld und beraten junge Familien in Fragen zur Elternzeit. Sie stellen das Vorliegen einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht fest, stellen ggf. die Ausweise aus und informieren über die damit verbundenen Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen.
Ein weiterer Einsatzbereich stellt das Integrationsamt/Hauptfürsorgestelle Bayern, das in allen Regionalstellen des Zentrums Bayern aktiv ist, dar. Sie stehen dort allen Menschen mit schweren Behinderungen und allen Arbeitgebern als sachkundige Ansprechpartner in allen Fragen, die mit der Integration schwerbehinderter Menschen zusammenhängen, zur Verfügung. Des Weiteren entscheiden Sie über die Leistungen an Opfer von Gewalttaten, an Personen mit Impfschäden sowie Opfer von rechtsstaatswidrigen Maßnahmen in der ehemaligen DDR und den Vertreibungsgebieten, sowie an Kriegsopfer und Wehrdienstbeschädigte, und beraten über weitere mögliche Sozialleistungen. Schwerpunkte des Studiums liegen deshalb im Bundesversorgungs- und Soldatenversorgungsgesetz, im Opferentschädigungsgesetz, im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Landeserziehungsgeldgesetz sowie im Neunten Sozialgesetzbuch (Schwerbehindertenrecht).
Die praktische Ausbildung erfolgt an den für die jeweiligen Regionen Bayerns zuständigen Zentren Bayern Familie und Soziales (ZBFS):
- ZBFS - Region Schwaben, Morellstr. 30, 86159 Augsburg
- ZBFS - Region Oberfranken, Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth
- ZBFS - Region Niederbayern, Friedhofstr. 7a, 84028 Landshut
- ZBFS - Region Oberbayern
(Standort Richelstraße), Richelstr. 17, 80634 München
(Standort Bayerstraße), Bayerstr. 32, 80335 München - ZBFS - Region Mittelfranken, Bärenschanzstr. 8a, 90429 Nürnberg
- ZBFS - Region Oberpfalz, Landshuter Str. 55, 93053 Regensburg
- ZBFS - Region Unterfranken, Georg-Eydel-Str. 13, 97082 Würzburg
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth, ist vorgesetzte Dienstbehörde ihrer 7 Regionalstellen in Bayern (zentrale Mittelbehörde).
Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörden sowie über die Bewerbung finden sie im Internet (siehe "Weiterführende Links").
Einstellungsvoraussetzungen:
- die unbeschränkte Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. Meisterprüfung und gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen)
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
- Altersgrenze: 45. Lebensjahr zum Einstellungszeitpunkt noch nicht vollendet
- erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses und am gesonderten Auswahlverfahren des jeweiligen Geschäftsbereiches
Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin / den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.
Bitte beachten Sie die Termine für das Auswahlverfahren durch den Bayerischen Landespersonalausschuss (siehe "Weiterführende Links").
Eine Prüfungsgebühr wird nicht erhoben.
Kosten für die Anreise, Übernachtung etc. können nicht übernommen werden.
- Art. 8 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
- Art. 22 bis 33 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
- Art. 35 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
- Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung (FachV-SozVerw)