Leistung
Der Studiengang Justizvollzugsverwaltung vereint ein modernes duales Hochschulstudium mit einer krisensicheren Anstellung im öffentlichen Dienst.
Der Studiengang mit dem Abschluss „Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH)“ im Justizvollzug vermittelt die Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Tätigkeit eines Beamten oder einer Beamtin der dritten Qualifizierungsebene in der Fachrichtung Justizvollzug erforderlich sind. Die Absolventen sollen in der Lage sein, den vielfältigen und anspruchsvollen Aufgabenstellungen des Berufsbildes gerecht zu werden.
Das Fachstudium dauert insgesamt ca. 20 Monate und findet in zwei Abschnitten am Fachbereich Rechtspflege der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Starnberg statt. Die theoretischen Abschnitte werden von zwei insgesamt ca. 16 Monate dauernden berufspraktischen Abschnitten an bayerischen Justizvollzugsanstalten begleitet, um den Praxisbezug zu gewährleisten. Diese Form des dualen Studiums bringt eine ideale Verbindung: Fundierte wirtschaftswissenschaftliche, juristische, psychologische und soziologische Kenntnisse und zugleich tiefere Einblicke in die Praxis der Vollzugsverwaltung bei einer bayerischen Justizvollzugsanstalt. Die enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis bereitet die Studierenden in einer nur dreijährigen Ausbildung optimal auf ihren späteren Berufseinsatz vor. Je nach Bedarf der Justizverwaltung werden im Regelfall alle zwei Jahre zum 1. September derzeit ca. 25-30 Studierende eingestellt.
Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörden sowie über die Bewerbung finden Sie im Internet auf der Homepage des Fachbereichs Rechtspflege und auf der Homepage des Bayerischen Justizvollzugs (siehe "Weiterführende Links").
Einstellungsvoraussetzungen:
- die unbeschränkte Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. Meisterprüfung und gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen)
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Verfassungstreue
- Altersgrenze: 45. Lebensjahr zum Einstellungszeitpunkt noch nicht vollendet
- gesundheitliche Eignung
- charakterliche Eignung
- erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses und am gesonderten Auswahlverfahren des jeweiligen Geschäftsbereiches
Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin / den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.
Bitte beachten Sie die Termine für die Einstellungstests auf der Internetseite des Bayerischen Landespersonalausschusses (siehe "Weiterführende Links").
Kosten für Anreise, Übernachtung etc. können nicht übernommen werden.
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Gesetz über die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (BayFHVRG)
- Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Justizwachtmeister-, Justizfachwirte-, Gerichtsvollzieher- und Rechtspflegerdienst