Leistung
Der Studiengang Staatsfinanz mit dem Abschluss "Diplom-Verwaltungswirt/-in" zeichnet sich durch die effiziente Verbindung von theoretischer Ausbildung (Hochschulstudium) und praktischer Ausbildung in der Staatsfinanzverwaltung aus.
Beamtinnen und Beamte mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen mit dem fachlichem Schwerpunkt Staatsfinanzverwaltung sind in der Regel bei einer der Dienststellen des Landesamts für Finanzen tätig. Dieser Behörde obliegt u.a. die Besoldung aller aktiven Beamtinnen und Beamten und die Versorgung der Pensionisten des Staates, sowie die Festsetzung der Gehälter für Beschäftigte (Bezügestellen). Weiterer Schwerpunkt ist die Rechtsberatung von Behörden sowie die Vertretung des Staates in Rechtsstreitigkeiten (Fiskalat). Mit der erreichten Qualifikation bietet sich ferner die Möglichkeit, bei zahlreichen Sonderbehörden wie der Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, der Staatlichen Lotterieverwaltung und der Immobilen Bayern (Liegenschaftsverwaltung) Verwendung zu finden. Das Studium beschäftigt sich deshalb vor allem mit dem Beamten-, Versorgungs-, Besoldungs- und Tarifrecht, mit dem Haushaltsrecht, dem Kassen- und Rechnungswesen, dem Verwaltungsrecht und dem Zivilrecht. Auch Handlungskompetenzen wie z.B. Kommunikation, Konfliktbewältigung, Zeitmanagement, u.a. - stehen im Fächerkatalog. Daneben erfolgt eine intensive Einweisung in die jeweils eingesetzten EDV-Verfahren sowie die Vermittlung anwendungsorientierter Programmierkenntnisse.
Die Ausbildung beginnt jährlich am 1. Oktober. Die Einstellungszahlen orientieren sich am Bedarf der Staatsfinanzverwaltung. Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörden sowie über die Bewerbung finden sie im Internet (siehe "Weiterführende Links").
Einstellungsvoraussetzungen:
- die unbeschränkte Fachhochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. Meisterprüfung und gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen)
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
- Altersgrenze: 45. Lebensjahr zum Einstellungszeitpunkt noch nicht vollendet
- erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses und am gesonderten Auswahlverfahren des jeweiligen Geschäftsbereiches
Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin oder den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.
Bitte beachten Sie die Termine für das Auswahlverfahren durch den Bayerischen Landespersonalausschuss (siehe "Weiterführende Links").
Die Studierenden erhalten während der fachtheoretischen Studienanteile eine unentgeltliche Unterkunft am Studienort.
- Art. 8 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
- Art. 22 bis 33 Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
- Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanz (FachV-StF)