Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Nittenau

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Nittenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Nittenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Nittenau
Dienstleistungen

Leistung

Bei in Bayern niedergelassenen Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten ist für die Bauvorlageberechtigung nötig, dass diese in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind.

Auswärtige Dienstleister sind in ein Dienstleisterverzeichnis einzutragen und ohne Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten unter folgenden Voraussetzungen bauvorlageberechtigt:

  • Rechtmäßige Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staatsbauverwaltung
  • Vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung in Bayern und
  • Anzeige mit Identitätsnachweis, Bescheinigung der rechtmäßigen Niederlassung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat und keine (auch nicht vorübergehende) Untersagung der Ausübung dieser Tätigkeit, ein Berufsqualifikationsnachweis, eine mindestens einjährige Vollzeitbeschäftigung oder während einer entsprechenden Gesamtdauert in Teilzeit während der vorhergehenden zehn Jahre in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern der Beruf im Niederlassungsmitgliedsstaat nicht reglementiert ist, ein Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz, eine Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde, sowie gegebenenfalls ein erteilter Bescheid eines anderen Landes und eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache, es sei denn, der auswärtige Dienstleister ist bereits aufgrund einer Regelung eines anderen Landes zur Dienstleistungserbringung berechtigt.

Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in das entsprechende Verzeichnis.

  • Rechtmäßige Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staatsbauverwaltung
  • Vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung in Bayern und
  • Deklaratorische Eintragung in ein Dienstleisterverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau durch Anzeige mit Identitätsnachweis, Bescheinigung der rechtmäßigen Niederlassung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat als Bauvorlageberechtigter und keine (auch nicht vorübergehende) Untersagung der Ausübung dieser Tätigkeit, ein Berufsqualifikationsnachweis, eine mindestens einjährige Vollzeitbeschäftigung oder während einer entsprechenden Gesamtdauert in Teilzeit während der vorhergehenden zehn Jahre in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern der Beruf im Niederlassungsmitgliedsstaat nicht reglementiert ist, ein Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz, eine Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde, sowie gegebenenfalls ein erteilter Bescheid eines anderen Landes und eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache, es sei denn, der auswärtige Dienstleister ist bereits aufgrund einer Regelung eines anderen Landes zur Dienstleistungserbringung berechtigt.

keine

Bescheinigung nach Alternative 2: 295 EUR

  • Erforderliche Unterlagen
    • Identitätsnachweis,
    • Bescheinigung der rechtmäßigen Niederlassung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat als Bauvorlageberechtigter und keine (auch nicht vorübergehende) Untersagung der Ausübung dieser Tätigkeit,
    • ein Berufsqualifikationsnachweis,
    • eine mindestens einjährige Vollzeitbeschäftigung oder während einer entsprechenden Gesamtdauert in Teilzeit während der vorhergehenden zehn Jahre in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern der Beruf im Niederlassungsmitgliedsstaat nicht reglementiert ist,
    • ein Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz,
    • eine Erklärung, ob und bei welcher Stelle bereits ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde, sowie gegebenenfalls ein erteilter Bescheid eines anderen Landes
    • und eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache, es sei denn, der auswärtige Dienstleister ist bereits aufgrund einer Regelung eines anderen Landes zur Dienstleistungserbringung berechtigt.

  • Art. 61a und 61b BayBO
  • Gebührenordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
  • Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
  • Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverfahrensverordnung - BauKaVV)
  • Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG)

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

AdresseBayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
+49 89 419434-0+49 89 419434-0
+49 89 419434-20+49 89 419434-20

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)