Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Nittenau

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Nittenau
Dienstleistungen

Leistung

Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Ausbildungsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen.

Wenn Sie eine Behinderung haben und an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen, können Sie bei der Agentur für Arbeit finanzielle Unterstützung beantragen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Höhe des Ausbildungsgeldes hängt davon ab, wie hoch der Bedarfssatz des Ausbildungsgeldes ist und wie hoch Ihr Einkommen, das Ihrer Eltern sowie das Ihres Ehegatten oder Ihres eingetragenen Lebenspartners ist. Das Einkommen spielt nur während der beruflichen Ausbildung eine Rolle.

Es werden Ihnen keine persönlichen Ausgaben erstattet, wie beispielsweise für Miete, Kleidung oder Lebensmittel. Das Ausbildungsgeld richtet sich am allgemeinen Bedarf aus und ist pauschalisiert.

Die Höhe des Ausbildungsgeldes richtet sich nach

  • der Maßnahme, an der Sie teilnehmen und
  • der Art der Unterbringung, also wo Sie während der Maßnahme untergebracht sind. Das kann zum Beispiel bei Ihren Eltern, im eigenen Haushalt, bei dem oder der Ausbildenden oder in einem Wohnheim, in einem Internat oder in einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen sein.

Sie erhalten das Ausbildungsgeld bei einer beruflichen Ausbildung üblicherweise für einen Bewilligungszeitraum von 18 Monaten. Je nach Ausbildungsmaßnahme kann Ihr Ausbildungsgeld auch für einen kürzeren Zeitraum bewilligt oder nach den 18 Monaten verlängert werden.

Ausbildungsgeld erhalten Sie auch für Ferienzeiten, wenn diese innerhalb der Maßnahme liegen und die Agentur für Arbeit diese als Maßnahmenteil anerkannt hat.

Unterbrechen Sie die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen, erhalten Sie das Ausbildungsgeld weiter bis zum Ende des dritten vollen Kalendermonats, der auf den Eintritt der Krankheit folgt, maximal aber bis zum planmäßigen Ende Ihrer Maßnahme. Der Tag der Erkrankung zählt zu dieser Dreimonatsfrist.

Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen haben Sie nur Anspruch auf Ausbildungsgeld, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:

  • Eheschließung
  • Geburt eines Kindes
  • Wohnungswechsel
  • Wahrnehmung eines Gerichtstermins

Das Ausbildungsgeld wird monatlich nachträglich gezahlt. Haben Sie nicht für den vollen Monat Anspruch auf Ausbildungsgeld, erhalten Sie für jeden Kalendertag ein Dreißigstel des Monatsbetrages.

Das Ausbildungsgeld wird Ihnen als Zuschuss gezahlt, Sie müssen es nicht zurückzahlen.

  • Sie haben eine Behinderung und Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
  • Sie werden an einer der folgenden Maßnahmen teilnehmen:
    • (erste) berufliche Ausbildung,
    • berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung,
    • individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung,
    • Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter.
  • Sie haben keinen Anspruch auf Übergangsgeld.

Das Ausbildungsgeld müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit einen Beratungstermin.
  • Bei der Beratung werden die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen geklärt, die die Höhe des Ausbildungsgeldes beeinflussen.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare und Nachweise, die Sie ausfüllen und einreichen müssen. Sie können auch online die Unterlagen ausfüllen und erforderliche Nachweise hochladen.
  • Sie bekommen dann einen Bescheid.

Verlängerung:

  • Wenn Ihre Ausbildungsmaßnahme länger als 18 Monate dauert, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit automatisch rechtzeitig einen Fragebogen. Füllen Sie diesen aus und geben Sie den Fragebogen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit wieder ab, damit Sie Ihr Ausbildungsgeld weiterhin erhalten. Auch diesen Fragebogen können Sie online ausfüllen.

Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

Keine

Bei Abgabe vor Beginn der Ausbildung oder Maßnahme: rund 1 Monat nach Beginn der Ausbildung oder Maßnahme. Bei Abgabe des Fragebogens nach Beginn der Ausbildung oder Maßnahme: rund 1 Monat (1 Monat)

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.

  • §§ 122 bis 126 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Agentur für Arbeit Schwandorf

AdresseAgentur für Arbeit Schwandorf
Wackersdorfer Straße 4
92421 Schwandorf
+49 9431 200-0+49 9431 200-0
+49 9431 200-299+49 9431 200-299

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)