Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Nittenau

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nittenau
Dienstleistungen

Leistung

Wenn Sie wissen möchten, welche Angaben das Visa-Informationssystem (VIS) über Sie gespeichert hat, können Sie eine Auskunft beantragen.

Das Europäische Visa-Informationssystem (VIS) ist ein System für den Austausch von Visa-Daten zwischen den sogenannten Schengen-Staaten. Die Schengen-Staaten sind die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, also alle Staaten der Europäischen Union außer Irland. Hinzu kommen Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Das System vereinfacht die Beantragung von Visa sowie Kontrollen an den Außengrenzen und erhöht die Sicherheit in Europa.

Das Visa-Informationssystem enthält Daten von Drittstaatsangehörigen, also Personen aus Staaten, die nicht zum Schengen-Raum gehören und die ein Schengen-Visum beantragen. Das Visa-Informationssystem enthält auch Daten von Personen, die als Einladende eine Verpflichtungserklärung für eine Visaantragstellerin oder einen Visaantragsteller abgegeben haben oder die als Kontaktperson für ein einladendes Unternehmen benannt sind.

Die Daten unterliegen strengen Datenschutzregeln und werden bis zu 5 Jahre gespeichert. Sie haben das Recht zu erfahren,

  • welche Informationen das VIS über Sie gespeichert hat und
  • welcher Mitgliedstaat des Schengen-Raums Ihre Daten in das System eingetragen hat.

Dazu müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Auskunft beantragen.

Das VIS enthält Ihre Daten, wenn Sie vor 5 Jahren oder weniger ein Schengen-Visum beantragt haben. Folgende persönliche Daten sind in der Regel im VIS enthalten:

  • Foto
  • Fingerabdrücke
  • Angaben aus dem Visumantrag, zum Beispiel:
    • Personalien: Name, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Wohnort
    • Angaben zur Staatsangehörigkeit
    • Ihre Passdaten
    • Angaben zum Zweck und Dauer Ihrer Reise
    • Angaben zum Visum
    • gegebenenfalls weitere Angaben

Das VIS enthält Ihre Daten auch, wenn Sie jemanden aus einem Drittstaat eingeladen haben und eine Verpflichtungserklärung für eine Person abgegeben haben, die einen Visumantrag gestellt hat. Folgende persönliche Daten sind dann in der Regel im VIS enthalten:

  • Nachname
  • Vorname
  • Anschrift

Das VIS enthält Ihre Daten, wenn Sie als Kontaktperson für ein Unternehmen benannt sind, das eine Verpflichtungserklärung für eine eingeladene Visaantragstellerin oder einen eingeladenen Visaantragsteller abgegeben hat. Folgende persönliche Daten sind dann in der Regel im VIS enthalten:

  • Name des Unternehmens
  • Anschrift des Unternehmens
  • Name und Vorname der Kontaktperson im Unternehmen

keine

Sie können den Antrag online, per Post oder per E-Mail stellen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular auf Betroffenenauskunft elektronisch aus.
    • Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer
    • Sofern Sie einen Antrag mit Vollmacht stellen, laden Sie diese im dafür vorgesehen Feld im Antrag hoch.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das Bundesverwaltungsamt (BVA) prüft Ihren Antrag.
  • Anschließend erhalten Sie die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post oder er wird Ihnen auf Wunsch digital in Ihrem Postfach im Bundesportal zur Verfügung gestellt.

Antrag per Post:

  • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die im Antragsformular genannte Anschrift des BVA.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Anschließend erhalten Sie die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post.

Antrag per E-Mail:

  • Laden Sie das Antragsformular von der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes (BVA) herunter.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Antragsformular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die auf der Webseite angegebene EMailadresse.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Anschließend erhalten Sie die Auskunft über die gespeicherten Daten per Post.

Es gibt keine Frist.

Es fallen keine Kosten an.

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert maximal 4 Wochen. (1 bis 4 Wochen)

Das Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Identitätsnachweis:
      • Bei Zweifeln an der Identität behält sich das BVA vor, gegebenenfalls einen Identitätsnachweis in Form einer Kopie eines Reisedokuments mit personenbezogenen Daten nachzufordern. Die Kopie wird ausschließlich für den Identitätsnachweis genutzt.
      • Die Kopie wird mit der Auskunft zurückgesendet.
      • Schwärzen Sie alle Angaben auf der Kopie, die nicht für den Identitätsnachweis erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Augenfarbe und Größe.
    • Bei Zweifeln an Ihrer Identität, kann das Bundesverwaltungsamt zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung Ihrer Identität erforderlich sind.
    • Wenn jemand stellvertretend für Sie den Antrag stellt oder die Auskunft einholt: ausgefüllte Vollmacht mit Ihrer Unterschrift

  • Artikel 38 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung)

Bundesverwaltungsamt

AdresseBundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
+49 221 758-0+49 221 758-0
+49 221 758-2823+49 221 758-2823

Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)