Leistung
Beim Projekt "Ernährungshandwerk erleben" erhalten Schülerinnen und Schüler einen Einblick in das Ernährungshandwerk. Qualifizierte Ernährungshandwerkerinnen und -handwerker können sich für die Teilnahme am Projekt bewerben.
Das Projekt "Ernährungshandwerk erleben" zielt darauf ab, dass Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 9 an Mittel- und Realschulen über einen Besuch bei Ernährungshandwerkerinnen oder Ernährungshandwerkern das Ernährungshandwerk kennenlernen und regionale Lebensmittel wertschätzen.
Es gliedert sich in einen Theorie- und einen Praxisteil. Teilnehmende Schulen erhalten kostenfreie Unterrichtsmaterialien zum Ernährungshandwerk und können damit den Besuch bei einem Ernährungshandwerker vor- und nachbereiten. Bei einem Bäcker, Brauer und Mälzer, Fleischer, Käser/Milchtechnologen, Koch, Konditor, Müller oder Winzer/Weintechnologen im regionalen Umfeld der Schule stellen die Schüler selbst eine bayerische oder regionaltypische Spezialität her. Sie erfahren aus erster Hand, wie verschiedene Lebensmittel hergestellt werden und erhalten einen Einblick in das Ernährungshandwerk und seine Tätigkeitsfelder.
Qualifizierte Ernährungshandwerkerinnen und Ernährungshandwerker, die am Projekt teilnehmen und den Schülerinnen und Schülern das Ernährungshandwerk näherbringen möchten, können sich bei der zuständigen Regierung bewerben. Teilnehmende Ernährungshandwerkerinnen und Ernährungshandwerker erhalten eine Aufwandsentschädigung für die Durchführung des Schülerbesuches.
- Nachweis der Qualifikation Meisterprüfung
- Ausbildereignungsprüfung sowie
- Besuch der Einführung zum Schulprojekt
Interessierte Ernährungshandwerkerinnen und Ernährungshandwerker können sich formlos bei der zuständigen Regierung für die Teilnahme am Projekt bewerben. Nach Aufnahme in das Projekt werden den Schulen durch die Regierung die Kontaktdaten des Ernährungshandwerkbetriebs für eine Kontaktaufnahme vermittelt.
keine
Der Betrieb ist verantwortlich für die Kontaktaufnahme mit der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde anlässlich des Schülerbesuches. Vorgaben der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde für den Schülerbesuch sind zwingend einzuhalten.
- Meisterbrief bzw. Nachweis über Ausbildereignungsprüfung