Leistung
Das Auswahlverfahren ist der Schlüssel zu den Ausbildungsplätzen als Beamter/Beamtin in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im Allgemeinen Vollzugsdienst. Nur wer erfolgreich teilgenommen hat, kann sich einen der begehrten Ausbildungsplätze sichern.
Jedes Jahr, überwiegend im Herbst, bieten die bayerischen Behörden Ausbildungsplätze für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene (früher mittlerer Dienst) im nichttechnischen Bereich der Beamtenlaufbahn an. Neben den Verdienstmöglichkeiten während der 2-jährigen Ausbildung (über 1.500 Euro brutto im Monat) ist auch der krisensichere und abwechslungsreiche Job danach ein Anreiz diesen Berufsweg einzuschlagen. Ausbildungsmöglichkeiten gibt es zum Beispiel in der Allgemeinen Inneren Verwaltung, der Steuer- und Staatsfinanzverwaltung, der Justizverwaltung und bei den Justizvollzugsanstalten, in der Sozialverwaltung sowie bei den öffentlichen Archiven und den wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken.
Für die Vergabe der Ausbildungsplätze gibt es ein zentrales Auswahlverfahren, das jedes Jahr einmal im Juli vom Bayerischen Landespersonalausschuss durchgeführt wird und grundsätzlich nur für das darauf folgende Einstellungsjahr gilt. Allerdings können Einstellungsbehörden - zeitlich befristet bis zum Einstellungsjahr 2027 - bei Bedarf auch Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren berücksichtigen, wenn diese nicht am aktuellen Auswahlverfahren, aber an einem der drei vorangegangenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens entscheidet darüber, ob man bei den Einstellungsbehörden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird.
Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich um eine schriftliche Prüfung, mit der die Fertigkeiten in der deutschen Sprache, das Allgemeinwissen und logisch-schlussfolgerndes Denkvermögen getestet werden. Zudem werden die Schulnoten aus den Fächern Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen miteinbezogen.
Zum Auswahlverfahren wird grundsätzlich zugelassen, wer
- Deutscher im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz am Einstellungstag besitzt,
- den qualifizierenden Abschluss der Haupt- oder Mittelschule bzw. den mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat oder spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben wird und
- zu Beginn der Ausbildung noch nicht 45 Jahre alt sein wird
(abweichende Altersgrenze für den Allgemeinen Vollzugsdienst in den Justizvollzugsanstalten: mind. 18 Jahre alt und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet).
Die Anmeldung zum Auswahlverfahren ist voraussichtlich jedes Jahr etwa von Februar bis Anfang Mai möglich. Die Prüfung wird üblicherweise Anfang/Mitte Juli abgehalten.
Das Auswahlverfahren findet immer im Jahr vor dem Ausbildungsbeginn statt.
Die aktuellen Termine erfahren Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Landespersonalausschusses (siehe "Weiterführende Links").
Eine Prüfungsgebühr wird nicht erhoben.
Kosten für Anreise, Übernachtung etc. sind selbst zu tragen.