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Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer oder Impfgeschädigte

Informationen zum Antrag

Hinweise:
Die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales gewährt Leistungen der Sozialen Entschädigung.

Soziale Entschädigung erhalten Menschen, die durch ein besonderes Opfer für die Gesellschaft eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft einsteht. Hierzu zählen insbesondere Gewaltopfer und Impfgeschädigte.

Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf Versorgung wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung. Die Auswirkungen von Gewalttaten auf Gesundheit, Psyche und die gesamte Lebensqualität können gravierend sein. Bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall ist auch die materielle Lebensgrundlage einer Familie oder Partnerschaft stark betroffen.

Schutzimpfungen sind wichtige, vorbeugende medizinische Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten.
Darum können auch Impfgeschädigte, d. h. Menschen, die durch öffentlich empfohlene Impfungen gesundheitlich auf Dauer geschädigt werden, Versorgung erhalten.

Die Leistungen der Sozialen Entschädigung werden nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) erbracht.

Anmeldung mit der BayernID
Sie können sich über die BayernID mit Ihrem neuen Personalausweis bzw. mit Benutzername/Passwort authentifizieren. Dies ermöglicht eine automatische Datenübernahme und erleichtert die anschließende Sachbearbeitung. Alternativ können Sie Ihre Daten manuell eingeben. Bitte wählen Sie zwischen einer der beiden Varianten.

Weitere Infos zur BayernID finden Sie hier.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.
Sie erhalten ein fertig ausgefülltes PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.