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Antrag auf Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft kreisfreier Städte und Landkreise

Optionale Anmeldung

Kreisfreie Städte und Landkreise können über diesen Online-Dienst eine Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen gemäß § 45 SGB VIII bei der zuständigen Regierung beantragen.

Für diesen Vorgang ist optional eine Anmeldung möglich.

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